Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk

Feuerwerk das ganze Jahr über!

Sie wollen ein Feuerwerk während des Jahres über kaufen oder zünden? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörden (z.B. Ordnungsamt) dort wo Sie das Feuerwerk zünden wollen!

Den Antrag können Sie sich hier downloaden.

Achtung:

Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk bei der Behörde eingereicht werden.
Für die Ausnahmegenehmigung berechnet Ihnen Ihr Ordnungsamt eine Gebühr.
Bitte erfragen Sie, welche Kosten hierfür entstehen, da diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.